Bauhelferversicherung

Weil ein Bauvorhaben üblicherweise mit sehr hohen Kosten verbunden ist, sind die meisten Bauherren darum bemüht, einen möglichst großen Teil, der am Bau anfallenden Aufgaben selbst zu übernehmen. Auf diese Weise können sie nämlich Lohnkosten einsparen und somit die Gesamtkosten senken. Häufig ist es sogar so, dass nicht nur die Bauherren selbst sondern auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte am Bau mithelfen. Gemäß ihrer Qualifikation übernehmen die freiwilligen Bauhelfer die unterschiedlichsten Aufgaben, um zur kostengünstigen Fertigstellung der Immobilie beizutragen.


Vorteile der Bauhelferversicherung

Was aber viele Bauherren sowie deren Helfer Wenn man sich beim Hausbau durch Dritte helfen lassen möchte, dann sollte man als Bauherr eine Bauhelferversicherung abschließen, da auf einer Baustelle erhöhte Unfallgefahr besteht. – © Heiner Witthake - Fotolia.com nicht wissen, ist die Tatsache, dass sie ein immenses Risiko eingehen. Wie auf den vorhergehenden Seiten bereits erläutert wurde, kommt es auf Baustellen des Öfteren zu Unfällen. Dementsprechend ist die Gefahr sehr groß, dass den Bauhelfern etwas passieren könnte. Tritt dieser Fall ein, so stellt sich spätestens zu diesem Zeitpunkt die Frage, wer die Kosten (zum Beispiel Krankentransport- und Behandlungskosten) übernimmt.

Damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollte jeder Bauherr im Vorfeld mit seiner Versicherungsgesellschaft genau klären, ob und innerhalb welchen Umfangs auch seine Bauhelfer versichert sind. Die Anlaufstelle stellt in diesem Fall der Versicherungsanbieter dar, bei welchem die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Je nach Versicherungstarif kann unter Umständen die Möglichkeit bestehen, dass die Bauhelfer versichert sind. Allerdings muss dies nicht zwingend zutreffen – folglich ist es unerlässlich, sich im Vorfeld genau zu informieren. Letztendlich kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei um ein besonders heikles Thema handelt. Sollten Bauhelfer einer Tätigkeit nachgehen, die über eine kurzfristige Aushilfstätigkeit hinausreicht, so tritt der Bauherr als Arbeitgeber auf, was zur Folge haben kann, dass er noch ganz andere Arten von Beiträgen abführen muss.

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