Restschuldversicherung
Bei der Finanzierung von Immobilien geht es üblicherweise um sehr viel Geld. Die meisten Bauherren und Käufer nehmen ganz beachtliche Darlehensbeträge auf, die sie über viele Jahre hinweg wieder zurückzahlen. Die Aufnahme solcher Darlehen birgt natürlich auch Risiken: Sollte beispielsweise der Hauptverdiener einer Familie verunglücken und somit kein Einkommen mehr erzielen, so können die Darlehensraten eventuell nicht mehr bedient werden und die Familie stünde vor ihrem finanziellen Ende.
Tipps zur Bauleistungsversicherung
Mit einer so genannten Restschuldversicherung ist es jedoch möglich, sich vor Gefahren dieser Art zu schützen. Sollte tatsächlich der Schadensfall eintreten und der Hauptverdiener kein Einkommen mehr erzielen, so springt die Versicherung ein und löst die Restschuld ab. Somit sind die Schulden getilgt und die Immobilie gehört weiterhin der Familie.
Restschuldversicherungen für Immobiliendarlehen werden sowohl von Versicherungsgesellschaften als auch von einigen Darlehensgebern bzw. Banken angeboten. Üblicherweise umfasst der Versicherungsschutz nur eine Absicherung für den Todesfall des Darlehensnehmers. Gegen Aufpreis besteht bei einigen Anbietern aber auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern. So ist es zum Beispiel bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften möglich, dass die Versicherung im Falle von Arbeitslosigkeit einspringt. Allerdings erfolgt in solchen Fällen keine Ablösung der Restschuld, sondern lediglich eine Fortzahlung der Darlehensraten für einen zuvor festgelegten Zeitraum.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung wird vor allem Menschen mit Familie empfohlen. Die Versicherung dient in erster Linie dazu, die Angehörigen des Darlehensnehmers bzw. des Hauptverdieners vor einem hohen Schuldenberg zu schützen. Wer hingegen keine eigene Familie oder Angehörige absichern muss, der kann vom Abschluss einer Restschuldversicherung absehen – für den Fall einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit kann man sich auch mit anderen Versicherungsprodukten absichern.
Bezüglich der Versicherungskosten ist anzumerken, dass üblicherweise die Leistung einer Einmalzahlung vorgesehen ist. Verallgemeinert kann gesagt werden, dass sich die Höhe des Versicherungsbeitrags auf rund ein Prozent der Darlehenssumme beläuft. Weil es sich hierbei um einen verhältnismäßig großen Einmal-Betrag handelt, räumen viele Banken ihren Kunden die Möglichkeit ein, diesen über das Immobiliendarlehen mitzufinanzieren.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass man nicht zwingend eine Restschuldversicherung abschließen muss, wenn es darum geht, die Angehörigen abzusichern. Eine gute Alternative stellt der Abschluss einer Risikolebensversicherung dar. Diese bringt den Vorteil mit, dass die Angehörigen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers auch mit einem Betrag abgefunden werden können, der über die Höhe der Darlehensrestschuld hinausreicht.
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